170705-3. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Beschränkungen der Versammlungsbehörde in Bezug auf Dauermahnwache "Sleep in - Schlafen gegen Schlafverbote" bleiben in Kraft
(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss
vom gestrigen Tag (75 G 9/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag
des Anmelders der Dauermahnwache "Sleep in - Schlafen gegen
Schlafverbote" abgelehnt. Damit bleibt es bei den von der
Versammlungsbehörde am 4. Juli 2017 verfügten Beschränkungen der
Dauermahnwache. Danach dürfen maximal 10 symbolische Schlafzelte
aufgestellt werden, die bei Bedarf auch als Ruherückzugszone genutzt
werden können. Die Zelte sind geöffnet zu halten und für die
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Aufstellen von weiteren
Schlafzelten ist untersagt. Ebenso ist untersagt, Grills anzufeuern
oder Kochstellen zu betreiben, die über die Selbstversorgung der
einzelnen Teilnehmer hinausgehen.
Zur Begründung des Urteils siehe Pressemitteilung der Hamburger
Justiz im Presseportal.
Wun.
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Ulf Wundrack
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Datum: 05.07.2017 - 10:35 Uhr
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