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Selfies am Gleis - Bundespolizisten holen 12- und 13-jährige Mädchen aus Gefahrenbereich

ID: 1682772

(ots) - Am Dienstag, dem 04. Juli 2017
bemerkte eine Streife der Bundespolizei um 09.25 Uhr an der
Schnellfahrstrecke Berlin - Nürnberg auf Höhe Bad Lauchstädt zwei
Kinder. Die 12- und 13-jährigen Mädchen befanden sich auf einem
nichtöffentlichen Weg neben dem Gleis und wollten Selfies machen.
Beide hatten ihr Skateboard dabei. Die Bundespolizisten holten die
Mädchen aus dem Gefahrenbereich heraus. Zudem belehrten sie die
Kinder eindringlich über die Gefahren, denen sie sich in der Nähe der
Schnellfahrstrecke ausgesetzt hatten und wiesen daraufhin, dass
dieser Ort für Selfies definitiv nicht geeignet ist. Die Zwei wurden
in Gewahrsam genommen und wenig später an ihre Erziehungsberechtigten
übergeben

Mit Sorge beobachtet die Bundespolizei den gefährlichen Trend,
dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen sogenannte "Selfies"
aufnehmen. Dabei wählen sie oft die Bahnschienen als
Hintergrundmotiv. Die Fotos werden dann in diversen sozialen
Netzwerken eingestellt und sollen Mut, Fernweh, den Lebensweg oder
die Unzertrennlichkeit zwischen zwei Freunden symbolisieren. Die
Gefahr, die sich durch solch ein Handeln ergibt, wird fast immer
unterschätzt. Das Fotografieren selbst beansprucht die gesamte
Aufmerksamkeit, die Umgebung gerät dabei schnell aus dem Fokus.
Selbst bei Windstille hört man die modernen Züge zu spät. Eine Bahn,
die sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100
Metern nur 2,25 Sekunden. Auch die Sogwirkung, die von einem vorbei
rasenden Zug ausgeht, wird unterschätzt.

Es gab bereits mehrere tödliche Unfälle im Bundesgebiet, bei denen
die Ermittlungen ergaben, dass zuvor Fotos geschossen wurden. Die
Bundespolizei bietet die Möglichkeit für Informationsveranstaltungen
in Schulen, gezielte Präventionsgespräche mit den Betroffenen und
weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik an. So wird sie auch




in diesen Fall auf die beiden Mädchen zugehen.

Zudem stellt der unbefugte Aufenthalt an Bahnanlagen oder in
Gleisen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit gemäß der
Eisenbahnbetriebsordnung dar und kann im Bereich der Eisenbahnen des
Bundes mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld belegt
werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0391-56549-505
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 05.07.2017 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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