170705-7. G-20: Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Eilantrag auf Zulassung von Spontandemonstrationen in Verbotszone der Allgemeinverfügung abgelehnt
(ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit vier
Beschlüssen vom gestrigen Tag (75 G 4/17 - 7/17) die einstweiligen
Rechtsschutzanträge von Bürgern abgelehnt, die sich gegen die
Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vom 1. Juni 2017 wenden,
um gegebenenfalls Spontandemonstrationen abzuhalten.
Nach der Allgemeinverfügung ist in einem räumlich begrenzten
Bereich der Hamburger Innenstadt das Abhalten von und die Teilnahme
an Versammlungen vom 07. Juni 2017, 6:00 Uhr bis zum 08. Juli 2017,
17:00 Uhr untersagt.
Näheres zur Begründung dieser Beschlüsse ist auf dem Presseportal
der Justiz veröffentlicht.
Schr.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Jörg Schröder
Telefon: 040-4286 56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
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Datum: 05.07.2017 - 14:12 Uhr
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