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Die Polizei Bielefeld gibt Hinweise zur aktuellenÄnderung des Waffengesetzes

ID: 1683559

(ots) - AR/ Bielefeld - Am 06.07.2017 ist eine Änderung
des Waffengesetzes in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich
daraus insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen.
Sie dürfen zukünftig nicht mehr in Behältnissen der Sicherheitsstufe
A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt werden. Für
bereits vorhandene Behältnisse gilt eine Besitzstandswahrung. Sie
dürfen also weiterhin verwendet werden. Anders ist dies nur, wenn das
Behältnis nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Besitzer
wechselt, z. B. in Erbfällen. Sicherheitsbehältnisse, die ab dem
06.07.2017 erworben werden, müssen mindestens der Norm DIN/EN 1143-1
Widerstandgrad 0 oder I entsprechen. Zudem können vom 06.07.2017 bis
zum 01.07.2018 illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei
allen Waffen- und Polizeidienststellen abgegeben werden. Anders als
bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 ist es nicht möglich, illegal
besessene Waffen oder Munition einem Berechtigten zu überlassen.
Rückfragen innerhalb der Sprechzeiten an: 0521-545-0 Sprechzeiten der
Waffenrechtsstelle: Mo. und Mi. von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von
13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Di. von 13:30 - 15:00 Uhr Do. von 08:30 -
12:00 Uhr




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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Datum: 06.07.2017 - 12:56 Uhr
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