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Essen/ Mülheim an der Ruhr: Polizeipräsidium Essen informiert zu wichtigen bundesweiten Änderungen im Waffengesetz-

Aktuelle Veränderungen des Waffengesetztes sind seit heute in Kraft

ID: 1683625

(ots) - 45117 E/ 45468 MH:

Für die Besitzer von Waffen und Munition gibt das Essener
Polizeipräsidium auszugsweise wichtige Änderungen bekannt, die nach
Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli
2017, Gültigkeit haben.

Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu
Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen.
Diese Änderung tritt nunmehr in Kraft.

Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von
Schusswaffen. Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die
Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten
Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine
Besitzstandswahrung.

Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab
Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, "straffrei" illegal
besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und
Polizeibehörden abzugeben. Die Zeit dieser Amnestie nutzend,
empfiehlt das Essener Polizeipräsidium, illegale Waffen aller Arten
und auch Munition bei unseren Polizeidienststellen abzugeben. Auch
erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen ab sofort in verschlossenen
Behältnissen aufbewahrt werden. /Peke




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de

 
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Datum: 06.07.2017 - 13:36 Uhr
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