170706-12. G-20: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht entscheidet:
Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt bleiben während des G20-Treffens einstweilen verboten
(ots) - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit
Beschlüssen vom heutigen Tag (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs
156/17) die Beschwerden der Anmelder der Versammlungen "Gutes Leben
für alle statt Wachstumswahn", "Freihandel Macht Flucht" und
"Neoliberalismus ins Museum" zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei,
dass die Versammlungen des Veranstalters "attac Deutschland" am 7.
Juli 2017, die im Zeitraum von 12:00 bis 16:00 Uhr an verschiedenen
Orten in der Hamburger Innenstadt angemeldet waren, aufgrund der
Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde untersagt sind.
Zur Begründung der Urteile siehe Pressemitteilung der
Verwaltungsgerichte im Presseportal.
Wun.
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Polizei Hamburg
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Ulf Wundrack
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Datum: 06.07.2017 - 18:09 Uhr
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