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Nienburg-Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Hoverboard

ID: 1684315

(ots) - (BER)Ein Verfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
wurde gestern Vormittag von der Nienburger Polizei eingeleitet,
nachdem ein 12 - jähriger Junge mit einem sogenannten Hoverboard in
der Hannoverschen Straße fahrend angetroffen wurde. Bei Hoverboards
handelt es sich um Sport - und Spielgeräte, die nicht im öffentlichen
Verkehrsraum genutzt werden dürfen. Die Boards sind motorbetrieben
und fahren über 6 km/h schnell. Damit fallen sie unter die
Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung, unterliegen dem
Führerscheinrecht und der Pflichtversicherung. Beides ist jedoch in
der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Eine Versicherung wie sie
zum Beispiel für vergleichbare Fahrzeuge wie das Segway angeboten
wird, gibt es nicht. Das Gleiche gilt für den Führerschein. Ein
Segway bis 15 km/h und vorhandenem Versicherungsschutz darf man
beispielsweise mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Der Rat der
Polizei insbesondere an die Eltern: "Wirken Sie auf Ihre Kinder ein,
die Hoverboards ausschließlich auf Privatgrundstücken zu benutzen.
Die Nutzung von Schutzkleidung wird dann zusätzlich empfohlen. Auch
wenn es vielleicht nicht so cool aussehen mag, ein Helm schützt vor
schweren Kopfverletzungen"! In Stadthagen wurde Anfang des Jahres
eine Strafanzeige gefertigt, weil ein 9 - jähriger Junge im
öffentlichen Verkehrsraum mit einem Hoverboard fahrend angetroffen
wurde.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 Nienburg
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107 Mobil 0175 932 45 36
E-Mail: axel.bergmann(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 07.07.2017 - 11:56 Uhr
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