(Frankenthal) - Verkehrsunfall mit leicht verletztem Radfahrer unter Alkoholeinfluss
(ots) -
Am 09.07.2017, gegen 00:30 Uhr, kam es in der Mörscher Straße in
Frankenthal zu einem Alleinunfall mit einem Fahrradfahrer. Der 63
jährige, stark alkoholisierte Fahrradfahrer, wollte augenscheinlich
mit seinem Fahrrad zwischen zwei geparkten PKW´s hindurchfahren.
Hierbei stürzte er und zog sich leichte Verletzungen zu. Gegen den
Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
eingeleitet.
In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer
mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst
sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer
ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und
macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert
zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach §
316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt.
Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten
Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu
der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das
Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls
hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Frankenthal
Alexander Frank, POK
Telefon: 06233-313-0
pifrankenthal(at)polizei.rlp.de
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Datum: 09.07.2017 - 08:30 Uhr
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