Zwei Ingewahrsamnahmen
(ots) - In der Nacht von Freitag auf Samstag nahm die
Polizei zwei 18 und 19 Jahre alte Schüler aus Jülich und Nörvenich
fest. Diese wollten ursprünglich eine Feier in Schophoven nicht
verlassen.
Die Party in der Lehrer-Steffens-Straße sollte gegen 04:00 Uhr
beendet werden. Dazu forderten die Verantwortlichen die letzten Gäste
auf, die Örtlichkeit zu verlassen. Die beiden Jungen jedoch weigerten
sich, so dass sie bereits vom Sicherheitsdienst nach draußen geführt
werden mussten. Hier eskalierte die Situation, die Schüler rissen
sich los und versuchten, erneut das Gebäude zu betreten. Die herbei
gerufenen Polizeibeamten erteilten beiden einen Platzverweis. Diesem
kam das Duo zunächst nach, lief jedoch nach einiger Zeit zurück zum
Veranstaltungsort und traf dort erneut auf die Mitarbeiter des
Sicherheitsdienstes. Letztlich sollten sie von der Polizei in
Gewahrsam genommen werden. Der 19-Jährige versuchte dabei, einen der
Beamten durch einen Kopfstoß zu verletzen, was jedoch misslang. Zur
Verhinderung weiterer Straftaten wurden bede Personen in Gewahrsam
genommen. Ein hier freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab
bei dem 19-Jährigen einen Wert von 1,62 Promille und bei seinem
Kompagnon einen Wert von 1,8 Promille. Gegen sie richtet sich nun ein
Strafverfahren wegen Widerstands und Hausfriedensbruch.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199
Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.07.2017 - 09:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685065
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DN
Stadt:
Inden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Ingewahrsamnahmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).