Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(ots) - Ein 19-jähriger Mann aus Bad Pyrmont war am
Freitag, 07.07.2017, gegen 15.50 Uhr, mit einem Hoverboard auf der
Emmernstraße in Bad Pyrmont unterwegs. Ein Hoverboard ist im weiteren
Sinne ein selbstfahrendes Skateboard oder ein Segway ohne Lenkstange.
Das Gerät erreicht eine Geschwindigkeit von ca. 15 km/h und benötigt
dementsprechend eine Zulassung für den Straßenverkehr und müsste auch
als Kraftfahrzeug versichert sein. In Deutschland haben diese Sport-
bzw. Spielgeräte jedoch keine Straßenzulassung und dürfen deshalb nur
auf Privatgelände genutzt werden. Dem jungen Mann wurde die
Weiterfahrt untersagt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Polizeikommissariat Bad Pyrmont / PHK Schiffling
Telefon: 05281/94060
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-pyrmont.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/
Original-Content von: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.07.2017 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1685725
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HM
Stadt:
Bad Pyrmont
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).