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W/RS/SG:Änderungen im Waffenrecht

ID: 1685736

(ots) - Begrenzte Amnestieregelung für die Abgabe
illegaler Waffen und Munition beschlossen

Der Bundestag hat Änderungen des Waffengesetzes und weiterer
Vorschriften (2.WaffRÄndG) beschlossen. Für Waffenbesitzer ergeben
sich durch die Gesetzesnovelle neue Vorgaben zur Aufbewahrung von
Schusswaffen. Außerdem wird es für einen befristeten Zeitraum von
zwölf Monaten möglich sein, straffrei illegal besessene Waffen und
Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

Amnestie

Die Regelungen zur Amnestie sehen vor, dass ab Inkrafttreten der
Gesetzesänderung ein einjähriger Strafverzicht bezüglich illegal
besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition besteht. Das
bedeutet, dass Personen, die der zuständigen Polizeidienststelle bis
zum 01. Juli 2018 entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht
wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens
auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige
Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft
werden. Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 wird es
hingegen nicht möglich sein, illegal besessene Waffen und Munition
einem Berechtigten zu überlassen.

Aufbewahrung

Zukünftig wird es nicht mehr ausreichen, Waffen in Behältnissen
der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)
aufzubewahren. Dennoch wird es für die meisten Waffenbesitzer nicht
erforderlich sein, neue Behältnisse anzuschaffen. Denn für
Waffenschränke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Gesetzesänderung den alten gesetzlichen Anforderungen entsprochen
haben und dies bei der Polizeibehörde nachgewiesen wurde, gilt eine
Besitzstandswahrung. Sie dürfen also auch weiterhin verwendet werden.
Anders ist dies nur dann, wenn das Behältnis nach Inkrafttreten der
Gesetzesnovelle den Besitzer gewechselt hat. Das bedeutet




beispielsweise, dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht
übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue
Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter:
https://wuppertal.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-waffenrecht-0
Auskünfte (Medienanfragen wie gewohnt bitte über unsere Pressestelle)
erteilt unser Fachpersonal im zuständigen Sachgebiet:

Polizeipräsidium Wuppertal
ZA 1.2 Rechtliche Angelegenheiten
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Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal

(kth)




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Datum: 10.07.2017 - 11:57 Uhr
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