Geklärte Verkehrsunfallflucht
(ots) -
Ein aufmerksamer Zeuge beobachtet am Sonntagnachmittag,
09.07.2017, gegen 16:30 Uhr, eine Verkehrsunfallflucht auf dem
Parkplatz des Silbersees in Bobenheim-Roxheim und trägt mit seinem
vorbildlichen Verhalten zur Klärung des Sachverhalts bei. Da sich der
Unfallbeteiligte nach Verursachung des Schadens augenscheinlich nicht
um die Schadensregulierung zu kümmern bemühte, notiert sich der
21-jährige Zeuge aus Worms das Kennzeichen und setzt den Fahrer des
beschädigten Fahrzeugs über den Vorgang in Kenntnis, welcher wiederum
zwecks Anzeigenerstattung hiesige Dienststelle aufsucht.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren
Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns,
Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden,
notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem
Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal
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Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Manuel Dietrich
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Datum: 10.07.2017 - 12:08 Uhr
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