Spurensuche an Einbruchstatorten führt zu Verdächtigen
(ots) - Wenn nach einem Wohnungseinbruch die
Kriminalpolizei anrückt, haben die Beamten immer ein Ziel vor Augen:
sie wollen möglichst viele Spuren sichern und hoffen, dass diese nach
ihrer Auswertung einer bereits polizeibekannten Person zugeordnet
werden können. In drei Fällen konnten nun Tatverdächtige ermittelt
werden.
Im September und Oktober 2015 wurden in der Dürener Innenstadt
zwei Einbrüche verübt. An den Tatorten konnten damals Fingerspuren
gesichert werden. Im April 2017 wurde ein 17-Jähriger bei der Polizei
in Aachen im Rahmen einer anderen Strafsache erkennungsdienstlich
behandelt; das bedeutet, ihm wurden auch Fingerabdrücke abgenommen.
Nach deren Auswertung steht der Jugendliche, der nicht über einen
festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, nun im
Verdacht, die Einbrüche im Herbst 2015 in Düren begangen zu haben.
Über den Spurenabgleich mit der französischen Datenbank konnte vor
kurzem auch ein 36 Jahre alter Osteuropäer ermittelt werden, der
verdächtigt wird, im März 2017 einen Wohnungseinbruch in Aldenhoven
verübt zu haben. Auch er besitzt in Deutschland keinen offiziellen
Wohnsitz.
Ähnlich sieht der Fall eines 44-jährigen Mannes aus, der Anfang
März seine Spuren an einem Einbruchstatort in Düren hinterließ. Hier
konnten die gesicherten Spuren mit den bereits gespeicherten Daten
abgeglichen und eine Übereinstimmung festgestellt werden. Derzeit
prüft das zuständige Dürener Kriminalkommissariat, ob der
Tatverdächtige aus Osteuropa für weitere Einbruchsdiebstähle in Frage
kommt.
Nach allen drei Verdächtigen wird nun gefahndet.
Die geschilderten Fälle machen deutlich, wie wichtig eine
gründliche Spurensuche und -sicherung an Tatorten ist. Auch wenn es
ein paar Monate dauern kann, so besteht grundsätzlich immer die
Chance, Tatverdächtige anhand ihrer hinterlassenen Spuren zu
ermitteln. Um dies möglich zu machen, ist es von großer Bedeutung,
dass an Tatorten keine Veränderungen vorgenommen werden, bevor die
Beamten der Kriminalpolizei ihre Arbeit verrichtet haben. Auch wenn
es Geschädigten, in deren Privatsphäre eingedrungen wurde,
verständlicher Weise schwer fällt, zunächst keine Aufräumarbeiten
vorzunehmen, so ist es für den potentiellen Ermittlungserfolg
unerlässlich, keine Spuren zu verändern oder vernichten.
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Datum: 10.07.2017 - 13:51 Uhr
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