Neuregelung des Waffenrechts: Straffreie Abgabe illegaler Waffen bis zum 1. Juli 2018
(ots) -
Besitzer illegaler Waffen haben ab sofort die Möglichkeit, diese
straffrei abzugeben. Das geht aus der aktuell (05.Juli.2017) neu
gefassten Regelung des Waffengesetzes hervor. Mit dem neu gefassten §
58 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 WaffG ist damit eine
Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz
befindlichen Waffen und Munition in Kraft getreten. Bei der letzten
gesetzlichen Amnestieregelung im Jahr 2009 wurden mehr als 26.600
illegale Waffen abgegeben. 3.351 dieser Waffen befanden sich im
illegalen Besitz. Viele dieser Waffen waren zum Beispiel Erbstücke
oder andere ältere Waffen.
Den Besitzern solcher illegaler Waffen soll durch die
Amnestieregelung ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der
Illegalität zu finden. Hintergrund der Amnestieregelung ist die
Intention, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu
reduzieren.
Wer also eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder
unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen
Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht
wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten
Verbringens bestraft.
Von der Amnestieregelung umfasst ist auch das Führen einer
illegalen Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige
Behörde oder Polizeidienststelle. Damit entfällt eine Strafbarkeit
wegen unerlaubten Führens einer Waffe.
Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben
werden, die nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1,
Nummer 1.5.4) nunmehr verboten sind.
Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung nicht umfasst.
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Datum: 10.07.2017 - 14:45 Uhr
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