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Kreis Warendorf. Amnestie für illegalen Waffenbesitz - Kreispolizeibehörde Warendorf nimmt Waffen entgegen

ID: 1686174

(ots) - Seit Donnertag, 6. Juli 2017 ist das Zweite
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes verkündet, das eine einjährige
Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorsieht.

"Wer verbotenerweise erlaubnispflichtige Waffen besitzt, kann
diese für zwölf Monate straffrei bei der Kreispolizeibehörde
Warendorf abgeben", so Polizeichef Dr. Olaf Gericke. "Die
Polizeibeamten der Wachstandorte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf
sind darauf vorbereitet, die illegalen Waffen anzunehmen."

Die Änderungen des Waffengesetzes sehen eine Vielzahl von
Ergänzungen und Verschärfungen, insbesondere im Bereich der
Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vor.
Waffenbesitzer, die Waffenschränke nach altem Recht nutzen, dürfen
diese weiterhin einsetzen. Denn es gilt laut Gesetz
Besitzstandswahrung. Erben solcher Waffen müssen im Regelfall ein
neues Sicherheitsbehältnis anschaffen. Das Gesetzt wurde auch auf
sogenannte "Deko-Waffen" erweitert. Ab sofort ist es im Regelfall
verboten, diese weiterzugeben.

Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen und Einzelfallprüfungen
beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Waffenwesen bei der
Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02581/600-114, -116.

Waffenaufbewahrung (Änderungen seit dem 6.7.2017)

- Erlaubnisfreie Waffen oder Munition sind mindestens in einem
verschlossenen Behältnis aufzubewahren.

- Für erlaubnispflichtige Munition wird jedenfalls ein
Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit
Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen
Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis
benötigt.

- Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf
Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheitsbehältnis
aufbewahrt werden, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1




Widerstandsgrad 0 (unter 200 Kilogramm) entspricht.

- Ist dieses Behältnis 200 oder mehr Kilogramm schwer ist, können
darin eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn
Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw

Außerhalb der Bürozeiten:

Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://warendorf.polizei.nrw

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Datum: 10.07.2017 - 15:18 Uhr
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