Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinwirkung
ID: 1686600
(ots) - Mainzer Straße, 10.07.2017, 17:26 Uhr
Im Rahmen der Streifenfahrt wurde ein Rollerfahrer einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fiel den Beamten auf, dass der
Roller mit 45 km/h in der Betriebserlaubnis eingetragen war, der
Beschuldigte aber keine erforderliche Fahrerlaubnis dafür besaß.
Zudem wurde Atemalkohol festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen
Wert von 0,69 Promille aus.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721-9050
www.polizei.rlp.de/pd.badkreuznach
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.07.2017 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1686600
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKH
Stadt:
Bingen-Kempten
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinwirkung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Kreuznach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).