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Ladendieb wird sofort verurteilt

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(ots) - Am 11.07.2017 wurde ein Ladendieb durch das
Amtsgericht Halle, sofort, für seine nur am Vortag begangene
Straftat, verurteilt. Der 24-Jährige wurde am 10.07.2017 beim dem
Diebstahl einer Flasche Wein im Wert von sechs Euro auf dem
Hauptbahnhof in Halle erwischt und durch Bundespolizisten gestellt.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und schon
mehrmals durch kleinere Delikte aufgefallen war, boten die Beamten
den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft für ein beschleunigtes
Verfahren an. Die Staatsanwaltschaft beantragte bei Gericht die
Vorführung des Diebes. Daraufhin führten die Beamten den 24-jährigen
Täter am nächsten Morgen einem Richter vor. Dieser verurteilte den
Mann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro. Ein
beschleunigtes Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden
Beamten angestrebt bei Tätern, die beispielsweise keinen festen
Wohnsitz in Deutschland haben und kleinere Delikte begangen haben.
Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang und
Täter zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll
einem Entzug der Strafverfolgung entgegen gewirkt werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 12.07.2017 - 13:07 Uhr
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