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170712.1 Kreis Plön: Öffentliche Sicherheit bei Gefahrenlagen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Kreis Plön unterzeichnen gemeinsame Leitlinie

ID: 1687531

(ots) -
Die Polizei im Kreis Plön, die Staatsanwaltschaft bei dem
Landgericht Kiel und der Kreis Plön haben eine gemeinsame Leitlinie
für die Zusammenarbeit bei Gefahrenlagen im Bereich der öffentlichen
Sicherheit unterzeichnet. Damit wurde die bereits erfolgreich
praktizierte, vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit
schriftlich festgehalten und konkretisiert. Ziel ist es, sich in
besonderen Krisensituationen unmittelbar und ohne Verzug
auszutauschen sowie die erforderlichen Maßnahmen miteinander
abzustimmen. "Eine solche Zusammenarbeit ist Grundvoraussetzung für
die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön und
dient damit der Sicherheit eines jeden Bürgers", erklärte Stephanie
Ladwig. Der Landrätin war es trotz der bereits erfolgreich
funktionierenden Zusammenarbeit ein Anliegen, diese in einer
schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

Besonderes Augenmerk wurde auf Gefahrenlagen im Zusammenhang mit
psychisch auffälligen oder psychisch kranken Menschen gelegt.
Beispielgebend war die Kieler Leitlinie vom 12.10.2016. Nach deren
Unterzeichnung begannen Ende 2016 auf Initiative der Polizei die
gemeinsamen Gespräche von Polizei, Kreis und Staatsanwaltschaft. Die
Plöner Leitlinie wurde in der Detailtiefe bewusst kurz gehalten.
Dafür beschreibt die Plöner Leitlinie auch weitere Gefahrenlagen, die
für die Sicherheit der Bürger im Kreis Plön von Bedeutung sind. Dies
sind beispielsweise der Umweltschutz, Gefahrenlagen im Zusammenhang
mit Schusswaffen und Munition, Tierseuchenbekämpfung, Jugendschutz
oder das Versammlungsrecht. "Bei der Strafverfolgung und der
Gefahrenabwehr haben Polizei, Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung
unterschiedliche Zuständigkeiten und dennoch ein gemeinsames Ziel.
Für die Sicherheit der Bürger ist es wichtig, dass wir an einem
Strang ziehen. Das ist im Kreis Plön der Fall", sind der Leitende




Kriminaldirektor Thomas Bauchrowitz, die Leitende Oberstaatsanwältin
Birgit Heß und Landrätin Ladwig überzeugt.

Konkret sind in der Plöner Leitlinie unverzügliche, anlass- und
einzelfallbezogene Informationsaustausche beschrieben. Zwei Mal
jährlich finden Arbeitsbesprechungen aller verantwortlichen Ämter der
Kreisverwaltung und der Polizei verbindlich statt. Auch eine
jährliche Arbeitsbesprechung der Kreisverwaltung mit der
Staatsanwaltschaft ist festgeschrieben. Solche Austausche finden
bereits seit langem regelmäßig statt. Nun versichern sich die
beteiligten Behörden schriftlich ihre hohe Kooperationsbereitschaft.
Zudem sind regelmäßige Evaluationen vereinbart. Damit werden Polizei,
Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung ihrem Anspruch und Auftrag
gerecht, eine effiziente Strafverfolgung und Gefahrenabwehr für die
Sicherheit der Bürger im Kreis Plön zu gewährleisten.

Matthias Arends, Polizeidirektion Kiel Axel Bieler,
Staatsanwaltschaft Kiel René Hendricks, Kreis Plön




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Gartenstraße 7, 24103 Kiel

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Datum: 12.07.2017 - 13:00 Uhr
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