Wucherrechnung nach Türöffnung
(ots) - Dassel -vo. OT Ellensen, Dienstag, 11. Juli 2017,
12.09 Uhr. Ein geschädigter Anwohner aus Ellensen konnte durch einen
Defekt an seinem Haustürschloss die Haustüre nicht mehr öffnen. Zwei
Versuche, örtliche Tischler mit dem Öffnen der Haustüre zu
beauftragen, scheiterten, da beide Betriebe wegen Urlaub geschlossen
sind. Daraufhin suchte sich der Geschädigte über das Internet einen
Schlüsseldienst, wo der Geschädigte von der Aufmachung her den
Eindruck hatte, der Schlüsseldienst würde sich in Einbeck befinden.
Über eine angegebene Handynummer beauftragte der Geschädigte dann den
Schlüsseldienst mit der Öffnung der Haustüre. Nach ca. 50 Minuten
erschien dann auch ein Monteur, öffnete die Türe und baute auch ein
neues Türschloss ein. Vor Beginn der Arbeiten sprach der Monteur von
einem anfallenden Arbeitslohn von ca. 179,- Euro. Nach Abschluss der
Arbeiten forderte der Monteur dann plötzlich einen Gesamtbetrag von
955,09 Euro. Der Geschädigte wurde dann von dem Monteur so unter
Druck gesetzt, dass er den Betrag dann auch mittels EC-Karte auch
bezahlte.
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Datum: 13.07.2017 - 08:09 Uhr
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