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Zoll prüft Eiscafés und Ausflugslokale

Bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gastrogewerbe

ID: 1688631

(ots) -
Augsburg:

Statt einer Kugel Eis oder eines kühlen Getränks wurden beim
Besuch von Eiscafés und Ausflugslokalen Stundenaufzeichnungen und
Ausweisdokumente geordert. Insgesamt 61 Zöllnerinnen und Zöllner
waren kürzlich im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gastrogewerbe mit
besonderem Augenmerk auf Saisonbetriebe im Einsatz. Dabei wurden in
95 Betrieben, von der Eisdiele bis zum Schlossbiergarten, insgesamt
356 Personen überprüft. Mehrere Formverstöße, wie das Nichtmitführen
von Ausweisdokumenten nach dem Schwarzarbeitsgesetz, fehlende
Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz und
Sofortmeldeverstöße nach dem Sozialgesetzbuch IV wurden festgestellt
und Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Fall besteht der Verdacht
auf Leistungsmissbrauch zu Lasten der Arbeitsagentur. In diesem und
in 16 weiteren Verdachtsfällen sind weitere Ermittlungen nötig, wie
die umfangreiche Auswertung von Geschäftsunterlagen und die
Befragung von Zeugen.

Seit Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 sind die
Arbeitgeber zu Aufzeichnungen verpflichtet, die bei den Kontrollen
intensiv geprüft wurden.

Zusatzinformation: Bundesweite Schwerpunktprüfungen sind
großangelegte Einsätze, die in jeweiligen Branchen zum selben
Zeitpunkt in ganz Deutschland durchgeführt werden. Bei dieser
aktuellen Prüfung wurde der Schwerpunkt auf das Hotel- und
Gastrogewerbe gelegt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
finden Sie unter www.zoll.de




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich Stadlmayer
Telefon: 0821 / 5012 - 161
E-Mail: presse.hza-augsburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.07.2017 - 09:21 Uhr
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