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Falschgeld, Fahren ohne Führerschein, Haftbefehl

ID: 1690300

(ots) - Am 16.07.2017, gegen 22:15 Uhr wurden
Bundespolizisten am Hallenser Hauptbahnhof durch den Betreiber von
Spielautomaten in der Haupthalle des Hauptbahnhofes über einen
gefälschten 20-Euro-Schein informiert, den ein Gast benutzen wollte.
Die Beamten trafen an den Spielautomaten auf einen 36-jährigen Mann,
der das Geld allerdings als Wechselgeld von dem ortsansässigen
Supermarkt erhalten haben wollte. Eine Nachfrage im Supermarkt und
das Auffinden von einem weiteren gefälschten 20-Euro-Schein in der
Kasse bestätigte zunächst seine Aussage. Die gefälschten Geldscheine
wurden sichergestellt. Im Zuge weiterer Ermittlungen fanden die
Bundespolizisten heraus, dass der 36-Jährige das Auto seines Freundes
für die Fahrt zum Hauptbahnhof benutzt hatte, obwohl er keinen
Führerschein besaß. Gegen den Halter ebendieses Fahrzeuges, einem
47-jährigen Mann, lag allerdings ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Wegen des Erschleichens von
Leistungen wurde dieser im Oktober 2016 zu einer Geldstrafe von 550
Euro oder der Vollstreckung einer 22-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe
verurteilt. Die Beamten stellten das Fahrzeug nun sicher und ließen
den Halter des Fahrzeuges die Autoschlüssel vom Bundespolizeirevier
abholen. Der Gesuchte kam auch auf das Revier, um seine Schlüssel zu
empfangen und hier wurde dem 47-Jährigen, der gegen ihn vorliegende
Haftbefehl eröffnet. Durch die Zahlung von insgesamt 623,50 Euro
konnte er jedoch einer Gefängnisstrafe entgehen. Gegen seinen
36-jährigen Freund, dem er das Auto überließ warten allerdings nun
noch Strafverfahren wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und
wegen des Fahrens ohne Führerschein.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de




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Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 17.07.2017 - 12:15 Uhr
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