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Polizeidirektion Flensburg - Polizeihunde bestehen jährliche Prüfungen

ID: 1690979

(ots) -
Jedes Jahr müssen die Polizeidiensthundeführer(innen) und ihre
Diensthunde mit einer Jahresüberprüfung ihre Einsatzfähigkeit
nachweisen.

Damit wird ein ausgezeichneter Leistungsstand von Polizeihund und
Hundeführer(in) garantiert.

Am vergangenen Freitag (14.07.17) wurden Polizeihunde der
Polizeidirektion Flensburg auf dem Gelände des alten
DRK-Schwesternwohnheimes in Schleswig geprüft.

Neun Hunde wurden in der Unterordnung, im Schutzdienst und in der
Beißkorbarbeit geprüft. Dabei wurden im Schutzdienst das Stöbern, das
Stellen, das Festnehmen und die Fluchtvereitelung eines Täters
überprüft. Die Prüfungen wurden von dem Leiter des Diensthundewesens
Schleswig-Holstein, sowie einem Fachlehrer im Hundewesen abgenommen.

Sowohl die Hundeführer, als auch die Hunde selbst waren super
motiviert und zeigten sich von ihrer besten Seite.

Zum Schluss war die Freude groß, denn alle neun Teams bestanden
mit ausgezeichneten Ergebnissen.

Zwei Zuschauer waren am Freitag besonders interessiert: Cash (acht
Wochen) und Jack (neun Monate). Beide werden, wenn sie groß sind, in
die Pfoten-Stapfen ihrer großen Vorbilder treten!

A und O für einen guten Diensthund ist das Vertrauensverhältnis
zwischen Hund und Hundeführer. Die Hunde sind in der Regel 24 Stunden
am Tag mit ihrem Herrchen oder Frauchen zusammen.

Seit fast 100 Jahren gibt es in Deutschland Diensthunde. Trotz
modernster Technik ist auch heute das Gespür des Hundes gefragt.

In der Hundestaffel der Polizeidirektion Flensburg versehen
derzeit 14 Diensthunde ihren Dienst. Vorwiegend werden deutsche und
belgische Schäferhunde eingesetzt. Diese Hunde zeichnen sich vor
allem wegen ihres ausgeprägten Spieltriebes, sowie ihrer physischen
Beschaffenheit aus. Ferner besitzen diese Rassen einen




überdurchschnittlichen Beute- und Wehrtrieb. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn die Hunde in Einsatzsituationen Täter vor Ort
stellen und so die Beamten bei der Festnahme unterstützen.

Jeder Diensthundeführer muss mit seinem Diensthund beim
Diensthundewesen der Landespolizei Schleswig-Holstein in Eutin einen
Grundlehrgang über insgesamt 10 Wochen absolvieren. Zu
Lehrgangsbeginn sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein und
schon eine gute Bindung zu dem Hundeführer haben.

Zeigt der Diensthund nach der Grundausbildung einen besonders
ausgeprägten Spieltrieb, besteht die Möglichkeit zu einer weiteren
Ausbildung zum Spezialhund. Diese sogenannten Spezialhunde werden
u.a. zur Suche von Personen, Brandmitteln, Drogen, Geld,
Sprengstoffen, Blut und Leichen eingesetzt.

Aber nicht nur als Spürnasen sind unsere vierbeinigen Kollegen
gefragt. Bei Fußballspielen, Großveranstaltungen und Demonstrationen
leisten Schutzhunde einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des
polizeilichen Einsatzerfolges.

Unsere Diensthunde sind deshalb ein unverzichtbares Einsatzmittel!

Nachtdienste, Schutzdienste und die vielen Einsätze bei
Großveranstaltungen (Fußballspiele und Demonstrationen) belasten
einen Hund natürlich auch und deshalb geht ein Diensthund nach ca.
sieben Jahren Dienstzeit in den verdienten Ruhestand. Diesen
verbringt er bis zu seinem Lebensende bei seinem Hundeführer.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sandra Otte
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 18.07.2017 - 10:30 Uhr
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