Rheine, Einbrüche geklärt
(ots) - Die Polizei hat am Freitag (14.07.2017) einen
22-jährigen Mann in seiner Neuenkirchener Wohnung festgenommen. Der
Mann ist den Ermittlungen zufolge für zwei Einbrüche verantwortlich,
die in der Nacht zum Donnerstag (13.07.2017) in der Rheiner
Innenstadt verübt wurden. Am frühen Donnerstagmorgen bemerkte eine
Zeugin, dass in den Büroräume des Pädagogischen Zentrums an der
Marktstraße eingebrochen worden war. Die Polizei sicherte sämtliche
Spuren. Zudem erhielt sie den Hinweis, dass der Dieb durch eine
Kamera aufgenommen worden sein könnte. Die Spuren- sowie die
Kameraauswertungen führten eindeutig zu dem 22-jährigen, polizeilich
nicht unbekannten Mann. Bei seiner Festnahme fanden die Beamten eine
geringe Menge Rauschgift, das sie sicherstellten. Während der
Vernehmung gestand er nicht nur den Einbruch an der Marktstraße. Auch
für einen in der gleichen Nacht verübten Einbruch in eine Fahrschule
an der Matthiasstraße in Rheine ist er verantwortlich. Hier war am
Donnerstagmorgen, gegen 06.20 Uhr, die beschädigte Fensterscheibe in
der gelben Passage festgestellt worden. Der 22-Jährige hatte bei den
Einbrüchen unter anderem zwei Tablets und zwei Laptops erbeutet. Der
Gesamtsachschaden an den Gebäuden liegt im vierstelligen Eurobereich.
Der junge Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem
Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl
gegen den 22-Jährigen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Steinfurt
Pressestelle
Telefon: 02551 152200
Original-Content von: Polizei Steinfurt, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.07.2017 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1691329
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ST
Stadt:
Rheine
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rheine, Einbrüche geklärt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Steinfurt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).