Mehrere Festnahmen durch die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn
(ots) - In den letzten 24 Stunden (19./20.07.2ß017)
wurden am Flughafen Köln/Bonn mehrere Personen durch die
Bundespolizei festgenommen. Darunter auch eine Person, die mit
internationalem Haftbefehl gesucht wurde.
Bei der Einreise aus Bangkok wurde ein Belgier kontrolliert, der
von den belgischen Behörden mit internationalem Haftbefehl gesucht
wurde. Der Gesuchte hatte seinen Wohnsitz nach Thailand verlegt und
wird nun zunächst in den Gewahrsamsdienst des PP Köln und dann an
die belgischen Behörden überstellt.
Bei zwei weiteren Festnahmen, einem russischen Staatsbürger, der
aus Moskau kommend wegen Körperverletzung zu 8 Tagen Haft oder 240,00
Euro Geldstrafe verurteilt wurde, und einem türkischen Staatsbürger,
der wegen Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.037,50 Euro
ausgeschrieben war, konnten die Geldstrafen jeweils gezahlt werden.
Damit konnte der Russe einreisen und der Türke nach Izmir ausreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn
Pressestelle
Martin Pauly
Tel.:+49 2203 9522 -1401
Fax:+49 2203 9522 -1999
E-Mail: presse.cgn(at)polizei.bund.de
Postfach 980 125
51129 Köln
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.07.2017 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1692653
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Köln/Bonn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mehrere Festnahmen durch die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).