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Hauptzollamt Frankfurt am Main deckt Schwarzarbeit

und illegale Beschäftigung in der Gebäudereinigungsbranche auf

ID: 1693125

(ots) - Ermittlungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main deckten
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der
Gebäudereinigungsbranche auf. Der 45 Jahre alte Firmeninhaber
türkischer Staatsangehörigkeit hatte 34 osteuropäische
Staatsan-gehörige über einen Zeitraum von vier Jahren als sogenannte
Scheinselbständige beschäftigt. Hierbei zahlte er Ihnen nur geringe
Stundenlöhne, die unter dem in der Gebäudereinigungsbranche liegenden
Mindestlohn lagen, aktuell sind dies 8,84 Euro. Da die Arbeitnehmer
tatsächlich jedoch abhängig beschäftigt waren, führte der Arbeitgeber
- durch die Nichtanmeldung der Beschäftigten -
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 165.000 Euro pflichtwidrig
nicht ab.

Der Unternehmer wurde vom Landgericht Frankfurt nun wegen
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung
verurteilt.

(Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: 7810 Js 243830/14).

Zusatzinformation: (Auszug aus www.Zoll.de) Der Schwerpunkt der
von der FKS geführten Strafverfahren liegt zum einen bei Straftaten
nach § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt), bei denen - verkürzt dargestellt - der Arbeitgeber
pflichtwidrig die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der
richtigen Höhe an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abführt. Zum
anderen liegt er bei Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch
(sogenannter Sozialleistungsbetrug), bei denen - verkürzt dargestellt
- beispielsweise der Sozialleistungsbezieher pflichtwidrig seine
Erwerbstätigkeit nicht oder nicht richtig gegenüber der
leistungsgewährenden Stelle (z.B. Agentur für Arbeit, ARGE)
mitgeteilt hat und er dadurch zu viel an Sozialleistungen bezieht.
Das Strafverfahren kann durch gerichtliches Urteil, Strafbefehl oder




Einstellung beendet werden. Mit Urteil und Strafbefehl können Geld-
und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Markus Becker
Telefon: 069 690-30453
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.07.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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