Golf prallt auf Honda - alkoholisierter Autofahrer flüchtet von Unfallstelle
(ots) - Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des
Straßenverkehrs infolge Alkoholbeeinflussung und unerlaubtes
Entfernen von der Unfallstelle; dies sind die Straftatbestände, für
die sich ein 34-jähriger Autofahrer aus Elze (Landkreis Hildesheim)
verantworten muss.
Der 34-Jährige war am Freitag, 21.07.2017, kurz vor 17.00 Uhr, mit
dem Auto seiner Freundin in Coppenbrügge unterwegs. Er fuhr die
Dammstraße (Bundesstraße 1) in Richtung Hameln. Auf Höhe einer
Parkplatzzufahrt eines Discounters prallte er mit dem VW Golf in das
Heck eines Pkw Honda, der von der Dammstraße nach rechts auf den
Parkplatz abbiegen wollte. Nach Zeugenaussagen soll der Golf vor der
Kollision mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort gefahren sein.
Der Honda wurde erheblich beschädigt. Der Wagen war durch Bruch
der Hinterachse und Abriss der Radaufhängung nicht fahrbereit. Es
ist von wirtschaftlichem Totalschaden auszugehen.
Während die Beifahrerin im Honda unverletzt blieb, wurde der
45-jährige Honda-Fahrer leicht verletzt. Für ihn wurde ein
Rettungswagen gerufen.
Anstatt an der Unfallstelle zu verbleiben, gab der Golf-Fahrer
Gas, wechselte über die Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn und fuhr
in Richtung Hameln davon.
Mehrere Zeugen beobachteten den Vorgang, konnten jedoch nicht das
vollständige Kennzeichen des Golf erkennen.
Ein Zeuge (57) fuhr nach dem Vorfall zufällig die Bundesstraße 442
entlang und entdeckte Ortsausgang Coppenbrügge einen silbernen VW
Golf mit frischen Unfallbeschädigungen. Durch die starken
Beschädigungen war auch dieses Fahrzeug nicht mehr fahrbereit.
Der Zeuge kombinierte, ließ daraufhin die Polizei informieren und
fuhr den mutmaßlichen Unfallverursacher, der sich an dem Golf
aufhielt, zur Unfallstelle zurück. Jetzt erst gab sich der 34-jährige
Elzer gegenüber den Polizeibeamten als unfallverursachender Fahrer zu
erkennen.
Die Beamten konnten bei ihm Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein
Alkomat-Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von fast 1 Promille.
Auf der Dienststelle folgte eine Blutentnahme. Der Führerschein wurde
sichergestellt.
Die Gesamtschadenshöhe wird auf mindestens 14.000 Euro geschätzt.
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Datum: 24.07.2017 - 13:26 Uhr
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