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170725-1: Einjährige Amnestie für Besitzer illegaler Waffen - Rhein-Erft-Kreis

ID: 1695564

(ots) - Am 06. Juli 2017 ist eine
Gesetzesänderung im Waffenrecht in Kraft getreten. Das Gesetz sieht
die Möglichkeit einer straffreien Abgabe von illegalen Waffen und
Munition vor. Mit dieser Waffen-Amnestie will die Bundesregierung die
Anzahl illegaler Waffen reduzieren. Dabei setzt sie auf
Freiwilligkeit: Die Straffreiheit soll einen Anreiz schaffen,
illegale Waffen, die der Erlaubnispflicht unterliegen, bei der
zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben.
Waffen und Munition dürfen dabei straffrei auf direktem Weg vom
Aufbewahrungs- bzw. Fundort zu der zuständigen Behörde geführt
werden. Die Waffen sollten dabei ungeladen und nach Möglichkeit in
einem Behältnis transportiert werden. Der illegale Waffenbestand soll
gesenkt werden. Das Überlassen der illegalen Waffen an einen
Berechtigten, oder die Unbrauchbarmachung der Waffen, führt nicht
mehr zu einem Strafverzicht, wie bei der letzten Waffen-Amnesie im
Jahr 2009. Eine Legalisierung illegaler Waffen ist damit
ausgeschlossen. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet und endet am
05.Juli 2018. Im Rhein-Erft-Kreis können Waffen und Munition montags,
dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr
und donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr bei der
zuständigen Waffenbehörde im Dienstgebäude der Polizeiwache West in
50170 Kerpen, Philipp-Schneider-Straße 8-10 oder ganztägig auch auf
jeder Polizeidienststelle im Rhein-Erft-Kreis abgegeben werden.
Weitere Auskünfte der Waffenrechtsbehörde der Polizei des
Rhein-Erft-Kreises erhalten Sie während der Bürozeiten unter Telefon:
02233 52-2121 bis -2125. (cb)




Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 - 3309




Mail:       pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de

 

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Datum: 25.07.2017 - 11:11 Uhr
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