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Sommerferien und Urlaubszeit rücken näher

-Die Bundespolizei möchte, dass Sie sicher reisen-

ID: 1696123

(ots) -
Die bayerischen Sommerferien stehen unmittelbar vor der Tür - und
damit die Hauptreisezeit im Freistaat. Der Münchner Flughafen rechnet
hier mit mehr als sechs Millionen Reisenden und über 51.000 Starts
und Landungen. Die Bundespolizei am Moos-Airport gibt Tipps, damit
die Reise nicht schon am Flughafen endet und möglichst sicher und
entspannt verläuft.

Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer
Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren
oder Erzählungen von Nachbarn, Kollegen und Bekannten. So erkennen
zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika ausschließlich den
deutschen biometrischen Reisepass ab einem bestimmten
Ausstellungsdatum und mit einer bestimmten Mindestgültigkeit an -
unabhängig davon, ob es sich bei den Inhabern um Erwachsene oder
Kinder handelt.

Bitte beachten Sie, dass seit mittlerweile mehreren Jahren
europaweit Kindereintragungen im Reisepass der Eltern nicht mehr
gültig sind. Grundsätzlich gilt: Jede Person benötigt ein eigenes
Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel.
Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden,
erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. In
bestimmten Notfällen kann die Bundespolizei am Flughafen gegen eine
kleine Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
Unerlässlich dafür aber ist, dass Sie den Beamten ihre Identität
zweifelsfrei nachweisen können. Dieses Dokument wird aber nicht in
allen Ländern anerkannt.

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden
reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise
nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer
von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am




Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung
mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.
Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen
Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel,
Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller
Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor Kindesentziehungen kann die
Bundespolizei im Einzelfall dies überprüfen und im Verdachtsfall die
Ausreise solange untersagen, bis Klarheit über die Beziehung zwischen
Kind und Begleiter herrscht.

Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind
beliebtes Ziel von Dieben. Lassen Sie daher Ihr Gepäck niemals
unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für
Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu
kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen
Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht
am Körper.

Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an
Flughäfen als auch an Bahnhöfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände
und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder
Bahnbetrieb beeinträchtigen. Auch deshalb sollten Sie Ihr Gepäck
immer im Blick behalten. Melden Sie verdächtige Personen oder
Wahrnehmungen der Polizei oder dem Flughafenpersonal.

Zudem sollten Reisende aufgrund des gerade in dieser Zeit erhöhten
Passagieraufkommens und der damit möglicherweise einhergehenden
längeren Wartezeiten am Check-In sowie an den Sicherheits- und
Passkontrollen genügend Zeit einplanen und frühzeitig am Flughafen
sein.

Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bietet
die Bundespolizei den Fluggästen mittlerweile fünfzig
teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind im Terminal 1 an
der Einreise B2/C2 und an der Ausreise C auf Ebene 05, im Terminal 2
an der Zentralen Ausreise und an den beiden Einreisekontrollstellen
auf Ebene 05 sowie im Satellitengebäude an den
Einreisekontrollstellen installiert. Volljährige Bürgerinnen und
Bürger der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz, die im Besitz eines
elektronischen Reisepasses (ePass) sind, profitieren an diesen
EasyPASS-Gates von einer beschleunigten Kontrolle und einer damit
verbundenen Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige
können auch den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat
nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.easypass.de.

Natürlich können Sie sich auch bei der Bundespolizei direkt
informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München
ist unter der Telefonnummer 089/973079888 oder auch per E-Mail
(muc.sp(at)polizei.bund.de) rund um die Uhr zu erreichen. Für eine
persönliche Beratung ist der Servicepoint der Bundespolizei täglich
von 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr besetzt. Sie finden ihn im Terminal 2,
Abflugebene, nördlich der Sicherheitskontrolle.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 26.07.2017 - 09:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



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