Fahndungserfolg für die Bundespolizei
-Festnahme eines 33-jährigen Gesuchten im Hauptbahnhof Münster-
(ots) - Am Dienstagabend (25.07.2017) gegen 21:10 Uhr
wurde ein 33-jähriger Bielefelder von einer Streife der Bundespolizei
im Hauptbahnhof Münster angetroffen und kontrolliert. Hierbei stellte
sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bielefeld
gesucht wurde.
Wegen Wohnungseinbruchdiebstahl lag seitens des Amtsgerichts
Bielefeld ein Haftbefehl gegen den Mann vor. Demnach hat er noch eine
Haft von einem Jahr und vier Monaten zu verbüßen.
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten zudem eine
geringe Menge Betäubungsmittel, das sichergestellt wurde. Ein
entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Die Bundespolizisten nahmen den zurzeit in Münster wohnenden
33-Jährigen fest und führten ihn einer Justizvollzugsanstalt in
Münster zu.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Bundespolizeiinspektion Münster
Wolfgang
Telefon: 0251 97437 - 0
E-Mail: presse.ms(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Bahnhofstr. 1
48143 Münster
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.07.2017 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1696353
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:
Münster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndungserfolg für die Bundespolizei
-Festnahme eines 33-jährigen Gesuchten im Hauptbahnhof Münster-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).