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Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Diepholz, der Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie der Polizei Diepholz

ID: 1696416

(ots) - Änderung des Waffengesetztes - in den kommenden
zwölf Monaten straffreie Abgabe von Waffen und Munition möglich.

Eine neue Amnestiereglung verschafft Waffenbesitzerinnen und
Waffenbesitzern für die kommenden zwölf Monate die Möglichkeit,
illegale Waffen straffrei abzugeben.

Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetztes durch den
Gesetzgeber zum 05.07.2017. Die Neufassung des Gesetzes sieht unter
anderem eine Straffreiheit für den Transport der illegalen Waffen und
Munition auf dem direkten Weg zum Abgabeort vor. Betroffene
Bürgerinnen und Bürger können ihre Waffen und Munition kostenfrei
beim Landkreis Diepholz, den Gemeinden Stuhr und Weyhe oder der
Polizei abgeben können.

Sollten Bedenken bestehen, werden die Waffen und Munition auch
gerne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde zu
Hause abgeholt. Hierfür kann telefonisch einen Termin mit der
jeweiligen zuständigen Waffenbehörde des Wohnsitzes vereinbart
werden. Die Abgabe ist kostenlos, ein Ausweisdokument muss vorge-legt
werden.

Bereits in den Jahren 2003 und 2009 hatte der Gesetzgeber
vergleichbare Möglichkeiten ge-schaffen, welche stark in Anspruch
genommen wurden.

Denn wer außerhalb dieser Regelung bei Kontrollen der
Waffenbehörde oder Polizei mit illegalen Waffen und Munition
angetroffen wird, begeht eine Straftat, welche von der
Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Dies ist in der Vergangenheit im
Landkreis Diepholz bereits mehrfach vorgekommen.

Neben Verstößen beim Transport von Waffen, fallen Waffenbesitzer
mitunter auch in den eigenen vier Wänden bei Kontrollen auf. So
werden unter anderen bei speziellen Aufbewahrungskontrollen geladene
und unzureichend gelagerte Schusswaffen gefunden. Dies hat zur Folge,
dass Waffen eingezogen und Erlaubnisse zum Waffenbesitz widerrufen




werden.

In der Vergangenheit fielen insbesondere ältere Menschen durch
eine falsche Waffenhandhabung und -lagerung auf. Da die Gründe hier
häufig gesundheitlicher Natur sind, fordern die Behörden ältere
Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer auf, selbstkritisch zu prüfen,
inwie-fern ein sicherer Umgang mit Waffen und Munition aus
gesundheitlichen Gründen gewährleistet werden kann. Fällt der
Entschluss zur Abgabe der Waffe, kann dies auch in diesen Fällen
kostenfrei bei der Polizei oder den zuständigen Behörden des
Landkreises und Gemein-den erfolgen. Falls noch vorhanden, ist die
Waffenbesitzkarte mitzubringen.

Bei der Polizei und dem Landkreis Diepholz wurden im letzten Jahr
insgesamt über 200 und in der Gemeinden Stuhr und Weyhe insgesamt an
100 waffenrechtlich relevante Gegenstände zur Vernichtung abgegeben.




Rückfragen bitte an:

Sandra Franke

Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
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Datum: 26.07.2017 - 12:45 Uhr
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