30- und 11-Jährige steigen aus einer abgestellten S-Bahn aus und legen Bochumer Hauptbahnhof lahm - Bundespolizei leitet Bußgeldverfahren ein
(ots) - Zuerst in die falsche S-Bahn ein-, dann
einfach ausgestiegen.
Am gestrigen Mittwochmittag (26. Juli) bestiegen eine 30-jährige
und 11-jährige Bottroperin die, am Bahnsteig des Bochumer
Hauptbahnhofs stehende, S-Bahn 1. Dass diese S-Bahn jedoch ihren
Endhalt erreicht hatte und auf den Anzeigetafeln der Hinweis "Nicht
Einsteigen" aufleuchtete, ignorierten die Beiden.
Mit den beiden "blinden Passagieren" an Bord fuhr die S-Bahn aus
dem Bahnhof um in einem Gleis außerhalb des Bahnhofsbereiches in die
Gegenrichtung zu wenden.
Als die beiden Bottroperinnen beim Wendehalt des Zuges bemerkten,
dass dieser sie nicht an ihr gewünschtes Ziel bringt, öffneten sie
schlichtweg eine Zugtür und verließen den Zug.
Ungeachtet auf den sonstigen Bahnverkehr begaben sie sich in den
Gleisbereich der Bochumer Hauptstrecke.
Ein Triebfahrzeugführer erblickte die Beiden im Gleis und
informierte die Bundespolizei.
Diese stoppte den gesamten Zugverkehr im Bochumer Hauptbahnhof und
leitete die Fahndung ein. Der feststellende Triebfahrzeugführer
konnte die Bottroperinnen feststellen und mit seinem Zug zum
Hauptbahnhof zurückbringen.
Dort erwarteten sie dann die alarmierten Bundespolizisten.
Der gesamte Zugverkehr wurde in der Zeit von 13:55 Uhr bis 14:10
Uhr eingestellt. Es kam zu erheblichen Betriebsstörungen von denen 25
Züge betroffen waren.
Die Bundespolizei leitete gegen beiden Personen ein
Bußgeldverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen
sowie der Vornahme einer Betriebsstörung ein.
Weiterhin mahnt die Bundespolizei: "Bahnanlagen sind keine
Spielplätze!"
Sie weist ausdrücklich auf die Gefahren im Bahnbetrieb hin und
warnt die Gleisbereiche zu betreten und zu überqueren:
- Züge nähern sich fast lautlos und können nach Windrichtung oft
erst sehr spät wahrgenommen werden!
- aufgrund von losen Schottersteinen und rutschigen Schienen kann
es zu Unfällen im Gleisbereich kommen.
- Gleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen überquert
werden (z.B. an Über-/Unterführungen)
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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Sven Bartmann
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Datum: 27.07.2017 - 09:55 Uhr
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