Stellungnahme des Innenministeriums zur Entscheidung des Landgerichts Rostock
(ots) - Das Landgericht Rostock hat die Beschwerde des
Landeskriminalamtes M-V gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow
zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
Losgelöst von den juristischen Fragen kann die Bevölkerung sicher
sein, dass die Sicherheitsbehörden die besagten Personen weiter im
Blick haben. Die Aussage des Landgerichts, es hätten keine Unterlagen
vorgelegen, die eine Gewahrsamnahme nach dem Sicherheits- und
Ordnungsgesetz M-V begründen würden, ist zumindest nicht vollständig.
Informationen aus verdeckten Ermittlungen lagen dem Landgericht seit
dem 27. Juli nachmittags vor. Die Polizei hatte für die Befassung des
Gerichts mit den Unterlagen die als geheim eingestuften Informationen
freigegeben. Allerdings hat das Gericht offensichtlich keinen Weg
gefunden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangten
Informationen in seine Entscheidung mit einzubeziehen. Dies ist aus
polizeilicher Sicht bedenklich, weil es bedeuten könnte, dass
nachrichtendienstliche Informationen bei künftige Anträgen auf
Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und
Ordnungsgesetz nicht mehr als mitbegründende Unterlagen angeführt
werden könnten.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 28.07.2017 - 16:32 Uhr
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