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Weiterfahrt untersagt

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(ots) - Auf der Überfahrt des Fährschiffes "Tom
Sawyer" von Trelleborg/Schweden nach Rostock am 30.07.2017 fiel den
Mitarbeitern der Fährgesellschaft an Bord ein rumänischer Transporter
mit Anhänger auf. Diese verständigten die Bundespolizisten im
Seehafen Rostock, da sie den Verdacht hatten, dass einige der
Mitfahrer des Transporters nicht für die Überfahrt bezahlt hätten.

Im Seehafen angekommen kontrollierten die Beamten das
Fahrzeuggespann. Hier wurden ihnen insgesamt zehn Pässe ausgehändigt,
obwohl sich im Fahrzeug nur zwei Sitzplätze mit entsprechender
Sicherungseinrichtung befanden und das Fährticket lediglich zwei
reisende Personen aufwies. Die restlichen mitgereisten Personen
befanden sich sitzend bzw. liegend im Laderaum des Transporters auf
ausgebreiteten Decken und Kleidungsstücken. Bei der weiteren
Überprüfung des Fahrzeuges konnten unter den Decken neun gebrauchte
Fahrzeugmotoren festgestellt werden. Der mitgeführte Anhänger war
komplett mit Autoreifen und Felgen beladen. Aufgrund der Ladung
bestand der Verdacht der Überschreitung des zulässigen
Gesamtgewichtes des Gespannes. Dieser Verdacht bestätigte sich, als
beim Wiegen eine Überladung von mehr als 2.300 kg ermittelt werden
konnte. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt. Durch die
Fährgesellschaft wurde darüber hinaus gegen acht der Reisenden ein
Strafantrag wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen
gestellt.

Noch am selbigen Abend gegen 23:00 Uhr konnte das Gespann erneut
auf der BAB 19 in Richtung Berlin festgestellt werden. Dieses wurde
zurück in den Seehafen geleitet und diesmal die Fahrzeugschlüssel
sowie Dokumente bis zur Klärung des Sachverhaltes einbehalten.
Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an die Kollegen der
Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock übergeben.






Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 31.07.2017 - 09:53 Uhr
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