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Versuchte Einreise entgegen bestehender Wiedereinreisesperre

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(ots) - Ein 28-Jähriger verbringt seit Sonntag (30. Juli
2017) die nächsten 506 Tage in der Justizvollzugsanstalt Dresden.
Kurz zu vor kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion
Berggießhübel den bulgarischen Staatsangehörigen auf der BAB 17.
Dabei stellte sich heraus, dass der 28-Jährige wegen schweren
Bandendiebstahls in insgesamt 18 Fällen verurteilt wurde und gegen
ihn eine Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland bis
zum Jahr 2020 besteht. Aus diesem Grund muss er sich jetzt wegen
Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz erneut vor Gericht
verantworten.

Für einen serbischen Staatsangehörigen ging es am selben Tag zwar
nicht ins Gefängnis, dafür aber auf direkten Weg zurück nach
Tschechien. Der 31-Jährige wurde wegen Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz durch das Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe
in Höhe 618,50 Euro verurteilt, welche er jetzt direkt vor Ort
bezahlte. Da jedoch auch gegen ihn eine Wiedereinreisesperre für die
Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 vorlag, wurde er an die
Tschechien Behörden überstellt. Auch gegen ihn leiteten die Beamten
ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen das
Freizügigkeitsgesetz ein.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 31.07.2017 - 12:49 Uhr
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