Leistungsbetrug lohnt sich nicht;
1.800 Euro Geldstrafe für 1.330 Euro zu viel erhaltene Leistungen
(ots) - Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin
insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des
Amtsgerichts Osnabrück gegen eine Leistungsbezieherin aus Osnabrück.
Da die Frau eine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit nicht
mitgeteilt hatte, konnte sie rund 1.330 Euro Arbeitslosengeld I zu
Unrecht kassieren.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für die
Beschuldigte Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit
gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur
Sozialversicherung für die Arbeiterin abgab. Das Hauptzollamt
Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges durch die
54-jährige. Die Leistungsempfängerin hätte die Agentur für Arbeit
sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit
aufnahm. Das hatte sie unterlassen.
" Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte den gegenüber der
Agentur für Arbeit entstandenen Schaden begleichen", so Christian
Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 31.07.2017 - 13:35 Uhr
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