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Landgericht Rostock hat im Fall der Beschwerde des Landeskriminalamts in der Sache entschieden

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(ots) - Das Landgericht Rostock hat heute im Zusammenhang
mit dem polizeilichen Einsatz vom 25.26.07.2017 im Raum Güstrow auch
in den beiden noch nicht entschiedenen Fällen die Beschwerde des
Landeskriminalamtes gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow
zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
"Das Innenministerium nimmt den heute Nachmittag vom Landgericht
Rostock gefassten Beschluss zur Kenntnis. Damit hat das Gericht die
Beschwerde nicht aus formalen Erwägungen zurückgewiesen, sondern in
der Sache entschieden. Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur
Gefährlichkeit der Personen wird vom Gericht nicht infrage gestellt.
Dies rechtfertigt allerdings nach Auffassung des Gerichts eine
Gewahrsamnahme nicht, weil ein unmittelbar bevorstehender Anschlag
nicht konkretisiert worden sei. "Es war richtig, dass die
Landespolizei versucht hat, alle bestehenden gesetzlichen
Möglichkeiten zu nutzen, um eine Gefahr von den Bürgerinnen und
Bürgern abzuwenden und auch weiterhin werden wir alle polizeilichen
und ausländerrechtlichen Alternativen nutzen," so Innenminister
Lorenz Caffier.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 01.08.2017 - 18:49 Uhr
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