Verkehrsunfallflucht
(ots) - Bereits am Morgen des 31.07.17 kam es zu
einer Verkehrsunfallflucht in der Weinstraße Nord. Ein 59-jähriger
Fahrzeugführer aus dem Landkreis stieß mit seinem PKW beim Ausparken
gegen einen geparkten Toyota. Aufmerksame Zeuginnen schilderten, dass
der Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug ausstieg und nach dem von
ihm verursachten Schaden schaute. Anschließend habe er seine Fahrt
fortgesetzt, ohne den Verkehrsunfall zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Nach § 142 Strafgesetzbeuch muss
der flüchtige Fahrer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3
Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann
der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und
von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens
beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
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SB: Thomas Jung
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Datum: 02.08.2017 - 09:16 Uhr
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