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Amnestieregelung: Waffen und Munition jetzt straffrei abgeben

ID: 1701054

(ots) -
Durch eine Änderung des Waffengesetzes ist es bis zum 01. Juli
2018 möglich, unerlaubt besessene Waffen und Munition straffrei
abzugeben.

Ob scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur
mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist, verbotene Gegenstände wie
Butterflymesser, Totschläger oder Schlagringe oder Waffen und
Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet
ist (Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen)- Wer solche
Gegenstände besitzt und sie bis zum 01. Juli 2018 bei einer der
Thüringer Polizeidienststellen oder der Waffenbehörde abgibt, wird
nicht bestraft. Dies gilt auch für den Transport vom Aufbewahrungsort
auf dem direkten Weg zur Dienststelle.

Waffe und Munition sollten dabei unbedingt getrennt in
geschlossenen Behältern transportiert werden.

Im Unterschied zur Regelung von 2009 gilt Amnestie dieses Mal
nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (z.B.
Waffenhändler) übergeben oder unbrauchbar gemacht werden.

Die neuerliche Amnestieregelung war notwendig geworden, nachdem
eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht
umzusetzen war und der Besitz bestimmter Waffen bzw. Munition künftig
(europaweit) nicht mehr erlaubt ist. An die hiervon betroffenen
Besitzer richtet sich die Amnestieregelung.

Dieses neue Verbot betrifft panzerbrechende Munition, Munition mit
Spreng- und Brandsätzen, Munition mit Leuchtspursätzen sowie
Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse
nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Ferner fällt unter
das Verbot auch die Munition mit Geschossen, die einen Hartkern
(mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -)
enthalten sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische




Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der
Gefahrenabwehr dient.




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeidirektion
Pressestelle
Telefon: 0361 662 3432
E-Mail: pressestelle.lpd(at)polizei-thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 02.08.2017 - 14:34 Uhr
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