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Verschärfung des Waffenrechts bei der Aufbewahrung von Schuss-waffen; zeitlich befristete Straffreiheit bei der Abgabe illegaler Waffen

ID: 1702170

(ots) -
Am 06.07.2017 trat eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft, mit
der die Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen für legale
Waffenbesitzer weiter verschärft wurden.

Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine waffenrechtliche
Erlaubnis beantragen, benötigen zukünftig zur Aufbewahrung ihrer
Waffen mindestens ein Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1,
Widerstandsgrad 0. Bei der Anschaffung solcher Waffenschränke werden
erfahrungsgemäß deutlich höhere Kosten als bisher anfallen. Auch
Besitzer, die bereits über Waffen-schränke alter Norm verfügen,
müssen bei einer Neubeschaffung die höhe-ren Sicherheitsanforderungen
berücksichtigen.

Der Gesetzgeber hat gleichzeitig auch mit § 58 Abs. 7, 8
Waffengesetz eine einjährige Amnestieregelung getroffen.
Grundsätzlich ist der Besitz illegaler Schusswaffen ohne
entsprechende behördliche Erlaubnis verboten und stellt eine Straftat
dar. Bereits eine Amnestie im Jahre 2009 führte bundesweit zu einer
Abgabe von tausenden Schusswaffen. Es ist zu erwarten, dass viele
Bürger, die sich eventuell noch im Besitz einer illegalen Schusswaffe
befinden, diese Amnestieregelung nutzen und sich von solchen
Schusswaffen trennen werden.

Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich noch illegale Schusswaffen
besitzen, können diese bis Anfang Juli 2018 bei jeder
Polizeidienststelle oder auch unmittelbar bei der Waffenbehörde im
Polizeipräsidium Aachen abgeben, ohne mit strafrechtlichen
Konsequenzen rechnen zu müssen. Im Regel-fall wird es sich um Kurz-
und Langwaffen handeln, die technisch Einzellader-, Repetier- oder
halbautomatische Waffen darstellen. Unter diese Amnestieregelung
fallen allerdings keine Schusswaffen, die dem
Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Experten der




Waffenbehörde im Polizeipräsidium Aachen unter den Rufnummern
0241/9577-61121, -22 oder -30 sowie per E-Mail an
za11waffen.aachen(at)polizei.nrw.de zur Verfügung. (pk)

Ein Bild mit abgegebenen Schusswaffen in der Asservatenkammer des
Aachener Polizeipräsidiums ist beigefügt und kann rechtefrei
verwendet werden. Foto: Polizei




Rückfragen bitte an:

Polizei Aachen
Pressestelle

Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205

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Datum: 04.08.2017 - 10:37 Uhr
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