Zoll deckt Leistungsbetrug auf;
Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus Cloppenburg
(ots) -
Achtzig Tagessätze zu je 15 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg gegen
einen Leistungsbezieher.
Durch die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück wurde festgestellt, dass der Beschuldigte ein
Gewerbe bei der Stadt Cloppenburg anmeldete und in dem Zeitraum von
2013 bis 2015 die daraus erzielten Einkünfte dem Leistungsträger
nicht mitgeteilt hatte. Dem Jobcenter Cloppenburg entstand dadurch
ein Schaden in Höhe von mehr als 13.000 Euro.
Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte den gegenüber dem
Jobcenter entstandenen Schaden begleichen.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 04.08.2017 - 10:51 Uhr
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