Falsche Haftbefehle unterwegs
Vorsicht ist geboten
(ots) -
Eine 81-Jährige aus dem Jenaer Umland konnte aufgrund ihrer
Spitzfindigkeit und dem Gang zur Polizei einen erheblichen
finanziellen Schaden von sich abwenden. Die Frau erhielt einen
angeblichen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. In
dem Haftbefehl stand, sie solle sich bei der Justizvollzugsanstalt in
Frankfurt melden, da sie eine offene Strafzahlung von 28.500 Euro
habe. Alternativ könnte die Dame auch ersatzweise innerhalb von drei
Tagen 9.500 Euro zahlen, um den Haftbefehl zu entgehen. Zudem solle
sie sich umgehend bei ihrem angeblichen Sachbearbeiter melden.
Polizeilicher Recherchen ergab auch, dass es weder den im Schreiben
genannten Oberstaatsanwalt Loheide als auch den Sachbearbeiter Koch
nicht gibt. Ruft man die Nummer allerdings an, wird man nichts außer
einem Besetztzeichen hören. Damit gelangen die Betrüger an die
richtige Telefonnummer ihrer Opfer. Diese werden dann weiter
verwendet um beispielsweise Lottogewinne anzupreisen, die es in
Wirklichkeit aber auch nicht gibt. Aber wer kann in einer solchen
Lage nicht mal eben einen Geldsegen gebrauchen?
Der falsche Haftbefehl suggeriert jemandem, der keinen täglichen
Umgang mit solchen Dokumenten hat, eine Echtheit. Durch Dienstsiegel,
der Benennung von Aktenzeichen und Vollstreckungsbehörden erwecken
die Schreiben den Anschein eines amtlichen Dokumentes. Gerade deshalb
ist besondere Vorsicht geboten.
Sollten Sie solch ein Schreiben bekommen. empfiehlt Ihre Polizei
folgendes: -Kein Geld überweisen! -Nicht unter der angegebenen
Rufnummer anrufen! -Anzeige erstatten und den Brief bei der Polizei
abgeben!
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Jena
Pressestelle
Telefon: 03641 811503
E-Mail: pressestelle.lpi.jena(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 04.08.2017 - 11:47 Uhr
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