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Innenministerium zufrieden mit Sicherungshaft für Gefährder

ID: 1705658

(ots) - Das Innenministerium begrüßt, dass die
vorbereitenden Maßnahmen vom Land und dem Landkreis Rostock, um eine
Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen,
dazu geführt haben, dass das Amtsgericht Güstrow dem Haftantrag der
Ausländerbehörde des Landkreises nach Paragraph 62
Aufenthaltsgesetzes im Falle der beiden Brüder aus Bosnien, gefolgt
ist. Damit wurde für die beiden Personen nun zur Sicherung des
Verfahrens die Abschiebehaft angeordnet. Die Sicherungshaft wird in
der Justizvollzugsanstalt vollzogen.

"Ich habe bereits in der letzten Woche angekündigt, dass wir alle
ausländerrechtlichen Alternativen prüfen und das gesetzlich Mögliche
voll ausschöpfen", so Innenminister Lorenz Caffier. "Zur Vorbereitung
der aktuellen Entscheidungen haben die Sicherheitsbehörden, die
kommunale Ausländerbehörde sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
meines Hauses, gemeinsam sehr viel Kraft investiert."

Den betroffen Personen steht nach dem Gesetz das Recht zu, gegen
die Abschiebeanordnung innerhalb von sieben Tagen Rechtsmittel
einzulegen. Alleinige Instanz hierfür ist das
Bundesverwaltungsgericht. Eine unmittelbare Abschiebung darf
innerhalb der Frist nicht erfolgen. Dies wurde dem
Bundesverwaltungsgericht gegenüber zugesichert.

Die polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte, deutsche Person
werden zunächst wie bisher fortgeführt bis gegebenenfalls neue
Bewertungen erfolgen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 09.08.2017 - 16:21 Uhr
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