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Rettungsgasse - eine oft vergessene Vorschrift, die Leben retten kann

ID: 1706631

(ots) -
Einladung zur Informationsveranstaltung der Polizei Münster und
der Feuerwehr zum Thema "Rettungsgasse" auf der A 43 am Montag, den
14. August, um 10.30 Uhr in Senden, an der Autobahn 43, auf dem
Autohof Senden und um 12.30 Uhr in Haltern an der Raststätte "Hohe
Mark".

Jeder Autofahrer kennt die Situation einer Sperrung oder eines
Staus, der alle Verkehrsteilnehmer zum Anhalten und Warten zwingt.
Das Bilden einer Rettungsgasse ist dann oberstes Gebot.

Die Bildung einer Rettungsgasse soll den Einsatzfahrzeugen der
Polizei, Feuerwehr, Rettungs- oder Abschleppdiensten die Durchfahrt
zur Unfallstelle ermöglichen. So können die "Rettungsprofis"
schnellstmöglich an den Unglücks- und Schadensort kommen, um dort
Leben zu retten, Verletzte zu versorgen oder Brände zu löschen. Die
Rettungsgasse ist zudem im Interesse aller Autofahrer, denn ein
effizientes Vorgehen der Einsatzkräfte sorgt für die zügige Aufhebung
der Sperrung und die ungehinderte Weiterfahrt.

Die Erfahrungen der Polizei und Feuerwehr haben gezeigt, dass
dieses in den seltensten Fällen klappt. Einsatzfahrzeuge müssen sich
immer wieder mit Blaulicht und Martinshorn freie Bahn verschaffen.
Die eindeutige gesetzliche Verpflichtung, schon beim Beginn einer
Staubildung und natürlich auch im Stau eine Rettungsgasse zu bilden,
wird häufig nicht umgesetzt. Die Verkehrsteilnehmer bleiben dort
stehen, wo sie zuvor gefahren sind; mittig auf dem Fahrstreifen. Eine
einmal gebildete Rettungsgasse sollte auf keinen Fall sofort wieder
geschlossen werden. Leider fahren viele Autofahrer nach der
Durchfahrt des ersten Rettungsfahrzeugs wieder zur Mitte zurück.

"Die Rettungsgasse kann Leben retten und muss deshalb stärker in
das Bewusstsein der Autofahrer gerückt werden", erläutert
Verkehrssicherheitsberater Christoph Becker die Bedeutsamkeit dieser




aktuell überarbeiteten Vorschrift. Dies ist der Grund für zwei
gemeinsame Informationsveranstaltungen der Feuerwehren Senden und
Haltern sowie der Polizei Münster.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Antonia Klein
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 11.08.2017 - 10:30 Uhr
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