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Geschäftsführer aus der Fleischbranche erhält Freiheitsstrafe;

Zoll deckt rund 320.000 Euro hinterzogene Sozialabgaben auf

ID: 1709180

(ots) - Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen
63-jährigen faktischen Geschäftsführer einer Firma der Fleischbranche
aus dem Landkreis Osnabrück wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens
von Arbeitsentgelt in 14 Fällen und Steuerhinterziehung in vier
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs
Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für vier Jahre
zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte
Barauszahlungen für die Jahre 2012 und 2013 von Schwarzlöhnen mit
fingierten Zahlungen und Scheinrechnungen verschleiert und somit
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge nicht abgeführt. Dadurch
ist den Sozialkassen ein Schaden von rund 320.000 Euro entstanden.

"Durch diese Vorgehensweise hat der Geschäftsführer nicht nur
versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch
einen Vorteil gegenüber dem Mitbewerbern innerhalb seiner Branche",
so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Bernhard Südbeck, war
Sachverständiger im Bundestag für das neue Gesetz zur Sicherung von
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaf und begrüßt die
Zielsetzung des Gesetzes, die Arbeitnehmer zu schützen.

Der kommissarische Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas
Möller, unterstreicht, dass sein Arbeitsbereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit damit weitere Kontrollmöglichkeiten hat und mit
verdachtsunabhängigen Kontrollen Missstände in der Fleischwirtschaft
aufdeckt werden können.

Ein Großteil aller fleischverarbeitenden Betriebe bundesweit ist
im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ansässig.





Die Verfolgung krimineller Missstände in der Fleischwirtschaft ist
ein besonderes Anliegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, da die
Täter die wirtschaftliche Not der ausländischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausnutzen.
Durch das neue Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmer-rechte und die
hervorragenden Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung sind den
Strafverfolgungsbehörden zwei wirksame Instrumente zu einer
effektiven Strafverfolgung in die Hand gegeben worden, sagte
Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft
Osnabrück.

Zusatzinformation

Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Sicherung von
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft in Kraft getreten. Ziel
dieses Gesetzes ist es, die Rechte und Ansprüche der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sowie die Verhinderung
von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von
Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft. Somit sind der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit weitere Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt worden, um auf Missstände in der Fleischbranche zu
reagieren.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecherin
Sandra Wolter
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 15.08.2017 - 14:24 Uhr
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