OH-Süsel /
Folgemeldung zum Brand eines Einfamilienhauses in Süsel:
14-jähriger Junge festgenommen!
(ots) - Am Sonntagabend (13. August 2017) geriet in Süsel
ein Einfamilienhaus in Brand. Es bestand der Verdacht der schweren
Brandstiftung. Vor dem Hintergrund intensiver Ermittlungen der
Eutiner Kriminalpolizei wurde am Montag (14. August 2017) ein
14-jähriger Tatverdächtiger festgenommen und dem Haftrichter
vorgeführt.
Im Fall der schweren Brandstiftung an einem Einfamilienhaus in
Süsel haben die Ermittler der Eutiner Kriminalpolizei zwei
Tatverdächtige im Alter von 14 und 15 Jahren festnehmen können. Nach
derzeitigem Ermittlungsstand brachen die Jungen aus Ostholstein am
Sonntag in das Einfamilienhaus Am Schulzentrum ein und suchten nach
Wertgegenständen. Sie entwendeten unter anderem ein Mountainbike und
ein E-Bike. Um ihre Spuren zu verwischen, legten sie anschließend
mittels Brandbeschleuniger an mehreren Stellen des Hauses Feuer und
flüchteten.
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass die
Tatverdächtigen Teile ihres Stehlgutes an ein An- und
Verkaufsgeschäft weiter verkauft hatten. Des Weiteren konnten die
entwendeten Fahrräder beschlagnahmt werden. Eines der Räder führte
die Beamten auf die Spur des 15-jährigen Tatverdächtigen. Der bereits
mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene junge Mann konnte von
den Beamten während der Ausführung von auferlegten Sozialstunden
festgenommen werden, die er aufgrund einer vorherigen Verurteilung
auferlegt bekommen hatte. Während seiner Vernehmung erlangten die
Beamten Hinweise auf den 14-jährigen Mittäter, der daraufhin
ebenfalls festgenommen werden konnte.
Auf Antrag der Lübecker Staatsanwaltschaft wurde der 14-jährige
noch am Montag dem Haftrichter wegen des dringenden Tatverdachts der
schweren Brandstiftung und Wohnungseinbruchsdiebstahls vorgeführt.
Der Haftrichter erließ antragsgemäß Haftbefehl. Daraufhin wurde der
Jugendliche der Justizvollzugsanstalt in Neumünster zugeführt. Der
15-jährige Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen entlassen. Im Gegensatz zu dem 14-jährigen Jugendlichen,
der bereits als Nichtstrafmündiger erheblich in Erscheinung getreten
war, lag für ihn eine günstigere Sozialprognose vor. Haftgründe haben
sich für ihn nicht ergeben.
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Datum: 15.08.2017 - 15:54 Uhr
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