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170817-6. Polizeipräsident widerspricht der Behauptung eines vermeintlich nicht autorisierten Reizgaseinsatzes auswärtiger Einheiten während des G20-Gipfels

ID: 1710686

(ots) - Der Reizgaseinsatz durch auswärtige Einheiten war
rechtlich abgedeckt.

Der Einsatz von Reizstoffen mittels Abschussvorrichtungen ist
grundsätzlich nach den Vorschriften der Zwangsanwendung auch in
Hamburg zulässig, wird allerdings durch die Hamburger Polizei nicht
angewandt.

Darüber hinaus schließt eine grundsätzliche Anordnungslage des
Polizeiführers nicht aus, dass situationsbedingt vor Ort der Einsatz
von Reizstoffen in dieser Form entschieden und angeordnet wird.

Die auswärtigen Einsatzkräfte, durch die am 07.07.2017 im
Schanzenviertel Reizgas eingesetzt wurde, haben keinesfalls eine
Anordnungslage des Polizeiführers umgangen. Der Einsatz von Reizgas
erfolgte vielmehr vor dem Hintergrund der unmittelbar vor Ort
stattfindenden Angriffe gegen Polizeibeamte als das in der jeweiligen
Situation einzig mögliche Zwangsmittel.

Dazu Polizeipräsident Ralf Martin Meyer: "Die Polizeikräfte sahen
sich am Abend des 07.07.2017 im Schanzenviertel teils bedrohlicher
Gewalt von Personengruppen ausgesetzt. Dies stellte aus allen uns bis
heute vorliegenden Informationen eine massive Gefahrensituation für
die eingesetzten Beamten dar und erforderte sofortiges Handeln. Aus
dieser Situation heraus haben die auswärtigen Polizeikräfte
entsprechend gehandelt und Reizgas eingesetzt."

Wun.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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Datum: 17.08.2017 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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