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Bosnische Terrorverdächtige abgeschoben

ID: 1710832

(ots) - Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Straftat erließ Innenminister Lorenz
Caffier gegen zwei bosnische Beschuldigte aus Güstrow eine
Abschiebeanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes. Die beiden
Beschuldigten, die sich seitdem in Abschiebegewahrsam in der JVA
Bützow befanden, wurden am heutigen Tag per Flugzeug nach Bosnien
verbracht. Die Wiedereinreise wurde ihnen untersagt und um dies
durchzusetzen, wurde eine Einreisesperre im EU-weiten Fahndungssystem
erfasst.

Die Ermittlungen in dem beim Generalbundesanwalt seit Anfang Juli
2017 geführten Verfahren dauerten und dauern währenddessen an. Seit
diesem Zeitpunkt liefen bereits auch die Prüfungen zu den
ausländerrechtlichen Maßnahmen.

Hinsichtlich des auch am Verfahren beteiligten Christian N.
werden Anhaltspunkte für eine von ihm ausgehende unmittelbare Gefahr
für die öffentliche Sicherheit derzeit nicht mehr gesehen. Die
Gefährdungslage in diesem Fall wird weiterhin kontinuierlich durch
das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern beurteilt sowie die erforderlichen und
zulässigen Maßnahmen lageangepasst ergriffen.

Innenminister Lorenz Caffier: "Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern
erstmals die Norm des § 58a des Aufenthaltsgesetzes, die eine
Abschiebung in einem abgekürzten Verfahren möglich macht, angewendet.
Ich möchte mich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Rostock, den
beteiligten Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes, dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten sowie dem BMI
dafür bedanken."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de




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Datum: 17.08.2017 - 16:15 Uhr
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