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Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom

Freitag, 18. August 2017

ID: 1710963

(ots) - Bauwagen sollte aufgebrochen werden 38300
Wolfenbüttel, Harztorwall Mi., 16.08.2017, 20.30h bis So.,
17.08.2017, 16.30h

Bislang unbekannte Täter versuchten vergeblich, die Tür eines
hinter einer Tankstelle abgestellten Bauwagens aufzuhebeln. Dieser
Versuch misslang jedoch, die Täter gelangten nicht in das Innere. Es
entstand aber Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Hinweise nimmt
die Polizei Wolfenbüttel, Tel.: 05331/933-0 entgegen.

Versuchter Kellereinbruch Dettum, Bruchbreite 09.08.2017 bis
17.08.2017

Bislang unbekannte Täter brachen im o.g. Zeitraum in zwei
Kellerräume eines Mehrfamilienhauses ein. Die Vorhängeschlösser der
Türen wurden entfernt und eines entwendet, ein Werkzeugkasten
durchwühlt, jedoch kein Diebesgut mitgenommen. Im zweiten Fall wurde
ebenfalls ein Werkzeugschrank durchsucht, ob etwas entwendet wurde,
steht aber bislang nicht fest. Einer der Eigentümer weilte im Urlaub.
Der Schaden durch den Aufbruch der Vorhängeschlösser ist gering.
Verdächtige Beobachtungen der Anwohner und Nachbarn nimmt die
Polizei in Wolfenbüttel, Tel.: 05331/933-0 entgegen.

Illegale Fahndung über Soziale Medien nach Diebstahl Wolfenbüttel,
Juliusstadt 17.08.2017

Ein 31 jähriger Mann aus Wolfenbüttel zeigte bei der Polizei den
Diebstahl einer Geldtasche mit einem höheren Geldbetrag an. Er
betreibt ein Fahrradgeschäft in Wolfenbüttel. Bevor er die Polizei
einschaltete, rief er allerdings öffentlich über die sozialen Medien
(Facebook) zur "Fahndung" nach dem flüchtigen, ihm bekannten
"Täter", einem 41-jährigen Mann aus Wolfenbüttel, auf. Dabei nannte
er Namen und Geburtsdatum und fügte auch ein Foto des vermeintlichen
Täters bei.

Nun muss der Geschädigte selbst mit einer Anzeige rechnen. Die
Polizei weist auf diesem Wege ausdrücklich daraufhin, dass Fahndungen




und Strafermittlungen Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sind und
an Öffentlichkeitsfahndungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der
Person, gegen die sich Ermittlungen richten, hohe rechtliche
Anforderungen gestellt werden. Eine solche Öffentlichkeitsfahndung
ist unter besonderer Wahrung der Verhältnismäßigkeit erst durch
richterlichen Beschluss möglich. Ein solcher Beschluss lag im
vorliegenden Fall nicht vor. Die Ermittlungen der Polizei laufen,
allerdings nun gegen den Tatverdächtigen und auch das Opfer.




Rückfragen bitte an:

Polizei Salzgitter
Polizeikommissariat Wolfenbüttel
PHK Hoffmann
Telefon: 0 53 31 / 93 3 122
http://www.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 18.08.2017 - 09:24 Uhr
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