Zwangspause für betrunkene Brummifahrer
(ots) - Während für die meisten Berufstätigen die
Arbeitswoche am Montagmorgen beginnt, beenden die Brummifahrer
bereits mit Ende des Sonntagsfahrverbots um 22 Uhr ihr freies
Wochenende. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeiautobahnstation
Gau-Bickelheim führen dann regelmäßig sogenannte Abfahrtskontrollen
auf Parkplätzen an der A 61 durch, bei denen die Verkehrstüchtigkeit
der Fahrer im Vordergrund steht. Bei solchen Kontrollen wurden am
Sonntag zwölf Lkw-Fahrer überprüft. Das Ergebnis war bemerkenswert;
gleich sechs Fahrern musste die Abfahrt wegen Trunkenheit untersagt
und der Lkw-Schlüssel bis zur Ausnüchterung einbehalten werden. Zwei
der Berufskraftfahrer waren bei Werten von 2,0 Promille und mehr
regelrecht volltrunken. Bei ihnen sorgte nun die Polizei dafür, dass
das Brummen der Motoren erst nach dem mutmaßlichen Brummen der
Schädel einsetzen darf.
Rückfragen bitte an:
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim
Telefon: 06701-919-201
www.polizei.rlp.de/vd.mainz
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Datum: 21.08.2017 - 11:17 Uhr
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