Zwei Fälle von Verkehrsgefährdung
(ots) - Am 20.08.17, gg. 02:15 Uhr,
beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Gadebuscher Polizei einen
Pkw VW, der stadteinwärts fuhr und sich der "roten" Baustellenampel
in der Roggendorfer Chaussee in Gadebusch näherte. Das Fahrzeug hielt
zunächst kurz an, setzte seinen Weg dann aber verbotswidrig fort. Ein
Pkw, der von der Straße Amtsbauhof auf die Roggendorfer Chaussee
ordnungsgemäß bei "Grün" einbiegen wollte, musste sein Fahrzeug
stoppen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Im Rahmen der nun
folgenden Kontrolle des VW stellten die Beamten bei der 26-jährigen
Fahrerin einen Atemalkohol von 0,7 Promille fest. Da die Fahrerin
darüber hinaus auch Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums
aufwies, wurde ihr ein Test angeboten. Die Offerte lehnte die Frau
jedoch ab, so dass die Polizisten die Voraussetzungen für eine
Blutprobenentnahme schufen und diese anschließend durch einen Arzt
auf dem Polizeirevier durchführen ließen. Des Weiteren stellte sich
heraus, dass der Pkw nicht ordnungsgemäß zugelassen und offenbar
keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde. Gegen die Fahrerin wurden
Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und
Verstoßes gegen die Abgabenordnung eingeleitet.
Um die Mittagszeit desselben Tages erhielt die Polizei in
Grevesmühlen einen Hinweis zu einem Renault, der auf der L03 von
Upahl in Richtung Grevesmühlen unterwegs sein solle. Besagtes
Fahrzeug, so der Hinweisgeber, würde in Schlangenlinie fahren und sei
bereits mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten. Um einen Unfall zu
vermeiden, habe der Gegenverkehr abbremsen müssen. Auf dem Weg zum
Ereignisort stellten die eingesetzten Polizeibeamten den
beschriebenen Renault fest und folgten diesem. Ein Überholen
gestaltete sich schwierig, weil der Fahrer immer wieder über die
Mittellinie fuhr. Auf Höhe der Anschlussstelle Grevesmühlen konnte
der 84-jährige Fahrer schließlich passiert und angehalten werden.
Die folgende Kontrolle ergab Hinweise auf einen vorliegenden
Medikamenteneinfluss. Es folgte eine freiwillige Blutprobenentnahme,
die Sicherstellung des Führerscheins und die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Über beide Fälle wurde die Führerscheinstelle des Landkreises in
Kenntnis gesetzt.
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Datum: 21.08.2017 - 12:57 Uhr
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